Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen
der Firma MobilRacing und den Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen der Firma MobilRacing und ihren Kunden entstehen durch Annahme eines
schriftlichen Angebotes, eines schriftlichen Vertrages und richtet sich ausschließlich nach deren
Inhalt und diesen AGB, die der Kunde mit der Auftragserteilung anerkennt. Mit der
Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% des im Angebot bzw. in der Auftragserteilung
genannten Gesamtbetrages fällig.

3. Betrieb der Rennbahn

Die An- und Rücklieferung sowie der Auf- und Abbau der Rennbahn wird von der Firma
MobilRacing übernommen, ebenso wie die Betreuung der Rennbahn während der gesamten
Veranstaltung.
Einsatzzeit der Betreuungszeiten der Rennbahn wird im Angebot/Vertrag festgelegt. Der
Veranstaltungsort muss vor und nach der vereinbarten Einsatzzeit für das Firmenfahrzeug zum
Auf und Abbau frei zugängig sein. Parkmöglichkeiten für das Firmenfahrzeug müssen in
unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung stehen. Bei der Durchführung von
Veranstaltungen mit nur einem Mitarbeiter der Firma MobilRacing ist vom Veranstalter eine 2.
Person für die gesamte Einsatzzeit zu stellen.

4. Betriebsvoraussetzungen

Aus technischen Gründen ist der Betrieb der mobilen Holzrennbahn nur in geschlossenen Räumen
möglich. Die Carrerabahnen können auch überdacht (Outdoor) eingesetzt werden. Jedoch wird
bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb der Rennbahn eingestellt. Es wird ein
Stromanschluß (230 V / 16 A) in maximal 20m Entfernung benötigt.

5. Versicherung und Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der
Veranstalter. Die Firma MobilRacing haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter gehende
Haftungen sind ausgeschlossen. Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die
daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im
Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Sofern die Firma MobilRacing durch nicht von ihr
zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder
Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein
Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf
Zurückhaltung einer Zahlung. Auch bei Betrieb der Bahn durch die Firma MobilRacing bleibt der
Kunde rechtlich der Veranstalter.

6. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Bei Rücktritt vom Vertrag oder Reduzierung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Leistungen durch den Kunden ist folgende Abstandssumme zu zahlen:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages
Bei speziell für die Veranstaltung angefertigten Artikeln, wie z.B. Pokalen oder
Fahrzeuglackierungen werden diese Kosten zu 100% vom Kunden getragen.
Ausnahmen:
Sollte es nach einer Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch den Kunden zu einem
neuen Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Der Rücktritt vom Vertrag oder der Buchung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an MobilRacing direkt vorzunehmen,
folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von MobilRacing genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang,
spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach Rechnungseingang.

8. Allgemeine Bestimmungen

Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen
Stellen einzuholen, z. B. Ordnungsamt, GEMA usw., so liegt dieses in der Verantwortung des
Kunden. Dem Mieter/Kunden ist es gestattet, Fotomaterial zu Werbezwecken zu verwenden. Die
Firma MobilRacing kann an der gemieteten Anlage Werbung in eigener Sache anbringen bzw.
auslegen und eigene Bild- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung für Eigenwerbung
benutzen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der anderen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
MwSt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist
Leverkusen, Deutschland.

Stand Januar 2012

 
     
 
     
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